My Wohlen

Hauskehricht

 Hauskehricht

Am offiziellen Kehrichtstandplatz, mittels Gebührensäcken oder -marken.Container mit Einzelleerungs- oder Jahresmarken.


Hinterkappelen

Montag + Donnerstag ab 10.00 Uhr

Neujahr, 01. Januar; Ostermontag, 01. April; Auffahrt, 09. Mai; Pfingstmontag, 20. Mai; Bundesfeiertag 01. August, Stefanstag, 26. Dezember; fallen die Abfuhren aus.



Hofen

Montag  ab 10.00 Uhr

Neujahr, 01. Januar; Ostermontag, 01. April; Pfingstmontag, 20. Mai, fallen die Abfuhren aus und  werden am darauffolgenden Donnerstag 6.00 Uhr nachgeholt.


Vorderdettigen -– Innerberg – Möriswil – Murzelen – Oberdettigen – Salvisberg – Säriswil – Steinisweg – Uettligen – Wickacker – Wohlen – Wölflisried

Donnerstag ab 10.00 Uhr

Auffahrt, 09. Mai auf Mittwoch 08. Mai, Bundesfeiertag 01. August auf Mittwoch 31. Juli, Stefanstag 26. Dezember auf Freitag 27. Dezember, 6.00 Uhr verschoben.


 

 

Brennbares Sperrgut

Brennbares Sperrgut

Am offiziellen Kehrichtstandplatz, mittels Gebührenmarken, zwei Gebührenmarken à CHF 1.80


Ganze Gemeinde

Wöchentliche Bereitstellung mit dem Hauskehricht

Gegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche, Plastikstühle, Holz- und Kunststoffteile max. 30 kg, ohne Fremdstoffe wie Metallteile, Steine usw. Elektrische und elektronische Geräte sind kein Sperrgut (Rückgabe an Verkaufsstellen vorge-zogene Entsorgungsgebühr).
Falsch bereitgestelltes Material wird stehen gelassen und muss wieder weggeräumt werden

 

 

Altmetall

Altmetall

Am offiziellen Kehrichtstandplatz. Wird durch die Grundgebühr finanziert


Hinterkappelen – Hofen – Vorderdettigen – Wohlen

Mittwoch 04. September ab 07.00 Uhr

Alle Alteisen/-Metalle wie Grill, Pfannen, Gestelle, Ketten, Felgen ohne Fremdstoffe wie Pneu, Holzteile usw.
Vorsicht nicht abgeführt werden: Brennbare Gegenstände, elektrische und elektronische Geräte sowie Fahrräder. Alte oder defekte Fahrräder können am Freitagnachmittag beim Werkhof Bannholz abgegeben werden.
Falsch bereitgestelltes Material wird stehen gelassen und muss wieder weggeräumt werden.


Illiswil – Innerberg – Möriswil – Murzelen – Oberdettigen – Salvisberg – Säriswil – Steinisweg – Uettligen – Wickacker – Wölflisried

Mittwoch 28. August ab 07.00 Uhr

Alle Alteisen/-Metalle wie Grill, Pfannen, Gestelle, Ketten, Felgen ohne Fremdstoffe wie Pneu, Holz- teile usw. Vorsicht nicht abgeführt werden: Brennbare Gegenstände, elektrische und elektronische Geräte sowie Fahrräder. Alte oder defekte Fahrräder können am Freitagnachmittag beim Werkhof Bannholz abgegeben werden.
Falsch bereitgestelltes Material wird stehen gelassen und muss wieder weggeräumt werden.

 

 

Papier

Papier

Nur sauberes und gebündeltes Altpapier bereitstellen. Wird durch die Grundgebühr finanziert.


Hinterkappelen

Mittwoch / Donnerstag
06./07. März
22./23. Mai
21./22. August
06./07. November

Altpapier und Karton muss gebündelt bereitgestellt werden. Keine beschichteten Papiere. Schachteln, Papiertragtaschen und Kehrichtsäcke dürfen nicht verwendet werden, da die Kontrolle erschwert wird.
Bitte Gemeindepublikationen im «Anzeiger Region Bern» beachten.


Murzelen – Innerberg – Wölflisried

Freitag um 6.00 Uhr
16. Februar
03. Mai
23. August
22. November

Altpapier und Karton muss gebündelt bereitgestellt werden. Keine beschichteten Papiere. Schachteln, Papiertragtaschen und Kehrichtsäcke dürfen nicht verwendet werden, da die Kontrolle erschwert wird.
Bitte Gemeindepublikationen im «Anzeiger Region Bern» beachten.


Hofen – Illiswil – Möriswil – Oberdettigen – Salvisberg – Säriswil – Steinisweg – Uettligen – Vorderdettigen – Wickacker – Wohlen

Mittwoch ab 06.00 Uhr
21. Februar
22. Mai
21. August
13. November

Altpapier und Karton muss gebündelt bereitgestellt werden. Keine beschichteten Papiere. Schachteln, Papiertragtaschen und Kehrichtsäcke dürfen nicht verwendet werden, da die Kontrolle erschwert wird.
Bitte Gemeindepublikationen im «Anzeiger Region Bern» beachten.


 

Grünabfälle

Grünabfälle

Kostenpflichtige Behälterabfuhr (Jahres- Grünmarke pro Container) Anmeldung bei den Gemeindebetrieben. Bisherige Kunden/innen werden im Dezember 2019 angeschrieben.


Ganze Gemeinde

Montag ab 06.00 Uhr
am 08.01. + 05.02.
ab 04.03. - 16.09. alle 14 Tage,
ab 30.09. - 25.11. und 09.12.wöchentlich

Ostermontag, 01. April wird am Dienstag, 02. April, 6.00 Uhr nachgeholt.


 

Häckseldienst

Häckseldienst

Anmeldung bei den Gemeindebetrieben mittels Anmeldetalon aus Publikationen «Gemeindeinfo» und «Anzeiger Region Bern»


Ganze Gemeinde

Im Frühling (Woche ab 02. April) 
im Herbst (Woche ab 21. Oktober)

Häckselservice für Baum- und Strauchschnitt bis max. 12 cm Durchmesser, ausgesondert von Erdmaterial, Steinen, Draht, Eisen usw. Der Häckseldienst ist keine allgemeine Grünabfuhr. Laub, Schilf, Blumen und andere Grünabfälle können nicht gehäckselt werden. Das Material ist in gut geordneten Haufen bereitzustellen. Benützungsgebühr CHF 75.00 pro Haufen und max. halbe Stunde.